Martinshorn bei Nacht

 

Kann man das nicht ausgeschaltet lassen?

 

Stellen sie sich einmal vor, sie brauchen nachts unsere Hilfe, doch die Feuerwehr lässt auf sich warten. Warum? Das Feuerwehrfahrzeug ist bei der Einsatzfahrt an einer Straßenkreuzung mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, da das Martinshorn ausgelassen wurde, um keinen in der Nacht zu wecken. Mit diesem Beispiel dürfte es für jeden klar werden, dass das Blaulicht in Zusammenhang mit dem Martinshorn für das schnelle und sichere Erreichen der Einsatzkräfte unumgänglich ist.  

 

Während dem sie sich über das Wecken aufgeregt haben und wieder versuchen einzuschlafen, sind andere Menschen, insbesondere die Feuerwehrleute auch aus ihrem Schlaf gerissen worden, die aber sofort Höchstleistung bringen müssen. Und das vielleicht auch noch die ganze Nacht!

 

Martinshorn in Verbindung mit Blaulicht nach § 38 StVO Abs.I/II bei in Anspruchnahme des Sonder- u. Wegerechts ist Pflicht!

 

Blaulicht alleine darf nur eingesetzt werden, um zu warnen, was z.B. beim Absichern einer Einsatzstelle erfolgt. Doch um das Sonder- und Wegerecht in Anspruch nehmen zu können, wenn Menschen, Tiere oder auch Sachwerte in Gefahr sind, müssen das Blaulicht und das Martinshorn eingeschaltet sein, um die weiteren Verkehrsteilnehmer frühzeitig und sicher zu warnen.(§ 38 StVO Abs.I/II) Würde der Fahrer des Einsatzfahrzeugs auf das Martinshorn verzichten, ginge er bewusst ein erhöhtes Risiko ein!

 

Deshalb haben sie gerade nachts Verständnis dafür, denn schließlich wären sie im Notfall auch für eine schnelle Hilfe dankbar.

Terminvorschau:



Fr. 13.12.2024
18:00 Uhr
Schulungsabend mit Jahresabschluss



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